05.01.2026
Ab Januar 2026 können Minijobberinnen und Minijobber 603 Euro im Monat verdienen, statt bisher 556 Euro. Das liegt daran, dass der Mindestlohn ab Neujahr 13,90 Euro beträgt, statt bisher 12,82 Euro. Seit 2022 ist die Minijob-Grenze an den Mindestlohn dynamisch gekoppelt.
In 2026 können Minijobber weiterhin rund 43 Stunden im Monat arbeiten, ohne das neue monatliche Verdienstlimit von 603 Euro zu überschreiten.
Die nächste Anpassung steht für 2027 bereit ...
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12.11.2025
Wer bedürftige Angehörige finanziell unterstützt, muss neue Steuerregeln beachten. Seit dem 1. Januar 2025 erkennt das Finanzamt keine Barzahlungen mehr an. Das wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 geändert, um Missbrauch zu vermeiden. Die Änderung betrifft ausschließlich Geldzuwendungen. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15. Oktober 2025 präzisiert auf 15 Seiten, was ab der Steuererklärung 2025 gilt.
Wie viel Unterhalt lässt sich ...
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17.07.2025
Im Garten ist immer was zu tun. Warum nicht mal Profis ranlassen? Für haushaltsnahe Dienste und Handwerkerleistungen im Haushalt oder auf dem Grundstück des Steuerpflichtigen kann es bis zu 5.200 Euro Steuerbonus im Jahr geben. „Egal, ob das Grundstück gepachtet, gemietet, kostenlos überlassen oder Eigentum ist, der Bonus senkt direkt die fällige Steuer und zwar unabhängig vom persönlichen Steuersatz“, erklärt Jana Bauer, Geschäftsführerin des Bundesverba ...
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15.04.2025
Die Abgabefrist für die Steuererklärung für 2024 rückt näher. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Einkommensteuererklärung 2024 bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt einreichen – einen Monat früher als im letzten Jahr. Der Termin gilt auch für Rentnerinnen und Rentner.
Braucht das Finanzamt überhaupt Belege?
„Seit 2017 gilt die so genannte Belegvorhaltepflicht, das bedeutet, es sind grundsätzlich keine Belege mehr nötig – es sei denn, das ...
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23.01.2025
Gute Neuigkeiten für Eltern, die hohe Kosten für die Betreuung ihrer Kinder unter 14 Jahren haben. „Ab dem Steuerjahr 2025 bringen diese Ausgaben mehr Steuerersparnis“, erklärt Jana Bauer, Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Das Finanzamt zieht jetzt 80 Prozent statt bisher zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten von maximal 6.000 Euro jährlich als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen ab.
Für jedes Kind ...
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