03.09.2014
Zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen an Gebäuden können steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden.
Die Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege setzt jeweils die Vorlage einer Bescheinigung bei den Finanzbehörden voraus.
Diese Bescheinigung stellt die nach Landesrecht zuständige Behörde aus, wenn die Baumaßnahmen in Abstimmung mit dieser Behörde durchgeführt wurden.
Die Bescheinigung kann nur für B ...
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17.04.2014
Schulabgänger, die im so genannten dualen System erst eine Berufsausbildung
machen und anschließend studieren, haben den Vorteil, dass Aufwendungen im
Zusammenhang mit ihrem Ausbildungsdienstverhältnis als erster Berufsausbildung
ebenso wie die Kosten des Studiums zu Werbungskosten führen. Fehlen
während des Studiums steuerpflichtige Einnahmen, wird auf Antrag jährlich der
Verlust aufgrund der angefallenen Werbungskosten festgestellt. Dieser Verlust
...
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16.10.2013
Nach dem Wortlaut des § 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) sind Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt. Im bestehenden Haushalt des Steuerpflichtigen können jährlich 20% (=maximal 1.200 Euro im Jahr) von höchstens 6.000 Euro Arbeitskosten direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Die Finanzbehörden interpretieren diese Regelung bislang so, dass nur Erhaltungsmaßnahmen und nicht Ne ...
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16.10.2013
Bei beruflich veranlassten Reisen können zukünftig folgende Aufwendungen steuermindernd angerechnet werden:
1. Fahrtkosten können z. B. bei einem Pkw entweder a. individuell anhand der tatsächlichen Kosten je gefahrenen Kilometer ermittelt werden (Es sind die Anschaffungskosten, Leasingraten, Benzinbelege, Reparaturrechnungen usw. durch die in einem repräsentativen Zeitraum gefahrenen Kilometer zu teilen.) oder b. pauschal mit 0,30 € je gefahrenen K ...
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20.03.2013
Mit der Steuererklärung für das Jahr 2012 können mehr Eltern die ihnen entstehenden Aufwendungen für Kinderbetreuung auch steuerlich geltend machen. Es kommt ab dem Jahr 2012 nicht mehr darauf an, aus welchem Grund die Eltern die Betreuung des Kindes in Anspruch nehmen, also ob die Eltern erwerbstätig, krank oder behindert sind oder sich in Ausbildung befinden.
Allein entscheidend ist, dass Aufwendungen für die Betreuung von haushaltszugehörigen Kinde ...
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