Ausnahmen beachten!
Ab dem 1. Januar 2009 ist es soweit: Auf die meisten Kapitalerträge fällt eine 25%ige Abgeltungsteuer an. Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden mit diesem einheitlichen Satz an der Quelle besteuert. Das jeweilige
Kreditinstitut behält also die Steuer zuzüglich 5,5 % Soli und ggf. 8 bzw. 9% Kirchensteuer ein und führt sie unmittelbar an das Finanzamt ab.
Die Pflicht zur Erklärung der Kapitalerträge bei der Einkommensteuer auf der Anlage KAP entfällt, es gelten jedoch Ausnahmen:
Grundsätzlich bleiben Erträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags (801 Euro / 1.602 Euro) steuerfrei. Werbungskosten werden nicht berücksichtigt.
Fordern Sie grundsätzlich bei Ihrer Bank eine Erträgnisaufstellung und ggf. eine Jahressteuerbescheinigung an. Denn in vielen Fällen (z. B. bei der Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen Krankheitskosten, Zahnersatz, Hörgerät, Brille, Pflegeheim etc.}, Abzug von Spenden oder bei einem geringeren persönlichen Steuersatz als 25%) müssen die Kapitalerträge weiterhin angegeben werden.