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Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010


Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind ab dem
Kalenderjahr 2010 steuerlich voll absetzbar! Das steht im
Bürgerentlastungsgesetz, dem der Bundesrat nunmehr abschließend zugestimmt hat.
Nach geltendem Recht sind die Beiträge für eine Kranken- und
Pflegeversicherung nur stark eingeschränkt steuerlich abziehbar. Mit dem jetzt
beschlossenen Gesetzentwurf erweitert die Bundesregierung die steuerliche
Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen deutlich:

Erstmals sollen Aufwendungen für eine Kranken- und
Pflegeversicherung vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das
gilt für Versicherungsleistungen, die im Wesentlichen dem Leistungsniveau der
gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen.
Nicht abziehbar bleiben Beitragsanteile, die einen über die
medizinische Grundversorgung hinausgehenden Versicherungsschutz finanzieren.
Darunter fallen beispielsweise Beiträge für eine Chefarztbehandlung oder ein
Einzelzimmer im Krankenhaus.

Privat Krankenversicherte sollen erstmals die entsprechenden
Beiträge für ihre mitversicherten Kinder steuerlich vollständig absetzen
können.
Insbesondere sind Prämien des am 01.01.2009 eingeführten
Basistarifs der privaten Krankenversicherung in vollem Umfang als
Sonderausgaben abzugsfähig, soweit darin keine Prämien für Krankengeld
enthalten sind.
Beiträge für eine gesetzliche Pflegeversicherung (soziale
Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung) sind in voller Höhe
als Sonderausgaben abziehbar.
Um Schlechterstellungen im Vergleich zum alten Recht zu
vermeiden wird stets der höhere Abzugsbetrag berücksichtigt und eine Günstigerprüfung
durchgeführt.
Das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung
von Vorsorgeaufwendungen setzt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
vom 13. Februar 2008 fristgerecht zum 01.01.2010 um.
Das Gericht hatte damals entschieden, dass die Möglichkeiten
für die steuerliche Absetzbarkeit für private Krankenversicherungsbeiträge
erweitert werden müssen. Um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden, will die
Bundesregierung privat und gesetzlich Versicherten gleichermaßen steuerlich entlasten.

Quelle: Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.