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Steuer-Identifikationsnummer vergessen oder verloren

Was ist zu tun?


Bereits im Sommer 2008 wurde die Steuer-Identifikationsnummer (ID-Nr.)
vom Bundeszentralamt für Steuern an jeden Steuerbürger per Post zugesandt.
Sie gilt - anders als die Steuernummer des Finanzamtes – ein Leben
lang von Geburt bis über den Tod hinaus, auch nach Umzügen und Eheschließungen.
Mittlerweile wird diese Nummer z. B. für
• die erstmalige Beantragung einer Lohnsteuerbescheinigung,
• Anträge auf Steuerklassenwechsel
• neue oder geänderte Freistellungsaufträge bei den Kapitaleinnahmen
• sowie für zahlreiche andere Anträge oder Mitteilungen benötigt.
Was passiert, wenn die ID-Nr. vergessen oder verloren wurde oder nicht
mehr auffindbar ist?
AKTUELL hat die Oberfinanzdirektion Koblenz folgende Hinweise zu diesem
Problem gegeben:
In der Regel befindet sich die ID-Nr. auf dem letzten Einkommensteuerbescheid,
der Lohnsteuerbescheinigung oder der Lohnsteuerkarte 2010, die
auch für das Jahr 2011 Gültigkeit hat. Die ID-Nr. kann allerdings nicht beim
zuständigen Finanzamt erfragt werden, sondern ausschließlich beim Bundeszentralamt
für Steuern und zwar:
1. Per Post: Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 3, 53221 Bonn,
(anzugeben sind Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort).
2. Per Internet: Internetseite des Bundeszentralamtes
(www.identifikationsmerkmal.de; unter Kontakt).
Das Bundeszentralamt wird dann die ID-Nr. schriftlich mitteilen. Aus datenschutzrechtlichen
Gründen ist es jedoch nicht möglich, diese telefonisch
oder per E-Mail mitzuteilen.