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Archiv 2025


Unterhalt richtig absetzen
Barzahlungen seit 2025 nicht mehr steuerlich anerkannt

Wer bedürftige Angehörige finanziell unterstützt, muss neue Steuerregeln beachten. Seit dem 1. Januar 2025 erkennt das Finanzamt keine Barzahlungen mehr an. Das wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 geändert, um Missbrauch zu vermeiden. Die Änderung betrifft ausschließlich Geldzuwendungen. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15. Oktober 2025 präzisiert auf 15 Seiten, was ab der Steuererklärung 2025 gilt. Wie viel Unterhalt lässt sich ...

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Den Garten mit Steuerersparnis verschönern!
Wie erhält man die Steuerermäßigung?

Im Garten ist immer was zu tun. Warum nicht mal Profis ranlassen? Für haushaltsnahe Dienste und Handwerkerleistungen im Haushalt oder auf dem Grundstück des Steuerpflichtigen kann es bis zu 5.200 Euro Steuerbonus im Jahr geben. „Egal, ob das Grundstück gepachtet, gemietet, kostenlos überlassen oder Eigentum ist, der Bonus senkt direkt die fällige Steuer und zwar unabhängig vom persönlichen Steuersatz“, erklärt Jana Bauer, Geschäftsführerin des Bundesverba ...

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Steuererklärung
Braucht das Finanzamt überhaupt Belege?

Die Abgabefrist für die Steuererklärung für 2024 rückt näher. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Einkommensteuererklärung 2024 bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt einreichen – einen Monat früher als im letzten Jahr. Der Termin gilt auch für Rentnerinnen und Rentner. Braucht das Finanzamt überhaupt Belege? „Seit 2017 gilt die so genannte Belegvorhaltepflicht, das bedeutet, es sind grundsätzlich keine Belege mehr nötig – es sei denn, das ...

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Kinderbetreuungskosten absetzen
Ab 2025 können Eltern bis zu 800 Euro mehr für die Kinderbetreuung absetzen!

Gute Neuigkeiten für Eltern, die hohe Kosten für die Betreuung ihrer Kinder unter 14 Jahren haben. „Ab dem Steuerjahr 2025 bringen diese Ausgaben mehr Steuerersparnis“, erklärt Jana Bauer, Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Das Finanzamt zieht jetzt 80 Prozent statt bisher zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten von maximal 6.000 Euro jährlich als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen ab. Für jedes Kind ...

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